Rechtsprechung
BVerwG, 07.07.1965 - I B 27.65 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,1788) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 27.01.1965 - I B 11.64
- BVerwG, 07.07.1965 - I B 27.65
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 14.02.1963 - I C 98.62
Bindung der Verwaltungsbehörde durch eine von einem Strafgericht gegen einen …
Auszug aus BVerwG, 07.07.1965 - I B 27.65
Der vom Kläger hiergegen erhobenen Klage gab das Verwaltungsgericht unter Berufung auf das Urteil des Senats vom 14. Februar 1963 (BVerwGE 15, 282 ff.) statt, weil der Rücknahme der Approbation des Klägers wegen seiner Straftaten auf Grund des § 5 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 3 der Bundesärzteordnung vom 2. Oktober 1961 (BGBl. I S. 1857) - BÄO - das von der Strafkammer nach § 42 l StGB für die Dauer von drei Jahren ausgesprochene Berufsverbot entgegenstehe.Nun weicht allerdings das Berufungsgericht in dem ersten Teil seiner Entscheidungsgründe in der Beurteilung der Frage, ob bzw. inwieweit eine von einem Strafgericht gemäß § 42 l StGB verhängte berufliche Beschränkung die Verwaltungsbehörde bindet und sie an weiteren darüber hinausgehenden berufsrechtlichen Maßnahmen hindert, ausdrücklich von der Rechtsauffassung ab, die der Senat in seinem Urteil vom 14. Februar 1963 (BVerwGE 15, 282 ff.) vertreten hat.
- BVerwG, 03.03.1961 - VIII CB 169.60
Auszug aus BVerwG, 07.07.1965 - I B 27.65
Da das Berufungsgericht somit auch dann, wenn es von dem Urteil des Senats vom 14. Februar 1963 nicht abgewichen wäre, zu keinem anderen Ergebnis gelangt wäre, "beruht" seine Entscheidung nicht auf dieser Abweichung (Beschluß des V. Senatsvom 1. November 1962 - BVerwG V B 102.62 -, Beschluß des VIII. Senatsvom 3. März 1961 - BVerwG VIII CB 169.60 -). - BVerwG, 29.08.1962 - V B 102.62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 07.07.1965 - I B 27.65
Da das Berufungsgericht somit auch dann, wenn es von dem Urteil des Senats vom 14. Februar 1963 nicht abgewichen wäre, zu keinem anderen Ergebnis gelangt wäre, "beruht" seine Entscheidung nicht auf dieser Abweichung (Beschluß des V. Senatsvom 1. November 1962 - BVerwG V B 102.62 -, Beschluß des VIII. Senatsvom 3. März 1961 - BVerwG VIII CB 169.60 -). - BVerwG, 07.03.1960 - VIII B 5.60
Vorliegen einer abweichenden Rechtsauffassung bei einer in mehreren Gesetzen in …
Auszug aus BVerwG, 07.07.1965 - I B 27.65
Es kann dahingestellt bleiben, ob die Anwendung des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht schon ausgeschlossen ist, weil die abweichende Rechtsauffassung eine in mehreren Gesetzen auftauchende Rechtsfrage betrifft, die abweichende Entscheidung aber zu einem anderen Gesetz ergangen ist als die Entscheidung des Senats (Beschluß des VIII. Senatsvom 7. März 1960 - BVerwG VIII B 5.60 - [DVBl. 1960, 364 = NJW 1960, 979]; vgl. Beschluß des V. Senatsvom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 84.58 -). - BVerwG, 11.07.1958 - V B 84.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 07.07.1965 - I B 27.65
Es kann dahingestellt bleiben, ob die Anwendung des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht schon ausgeschlossen ist, weil die abweichende Rechtsauffassung eine in mehreren Gesetzen auftauchende Rechtsfrage betrifft, die abweichende Entscheidung aber zu einem anderen Gesetz ergangen ist als die Entscheidung des Senats (Beschluß des VIII. Senatsvom 7. März 1960 - BVerwG VIII B 5.60 - [DVBl. 1960, 364 = NJW 1960, 979]; vgl. Beschluß des V. Senatsvom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 84.58 -).